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Die Ziele des Vereins sind die Förderung der Bildung und der Religion. | Die Ziele des Vereins sind die Förderung der Bildung und der Religion. | ||
- | - die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im biblischen Unterricht, z.B. durch | + | - Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im biblischen Unterricht, z.B. durch Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien für biblischen Unterricht |
- | - Erstellung von Lehr- und Lernmaterialien für biblischen Unterricht. | + | |
- Schriften, Vorträge, Beratungen und Seminare, die über Notwendigkeit und Möglichkeiten der Durchführung biblischen Unterrichts informieren. | - Schriften, Vorträge, Beratungen und Seminare, die über Notwendigkeit und Möglichkeiten der Durchführung biblischen Unterrichts informieren. | ||
- Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen zu Mitarbeitern im biblischen Unterricht. | - Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen zu Mitarbeitern im biblischen Unterricht. | ||
- | - die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht | + | - Veranstaltungen, |
Der Verein und seine Mitglieder sind der »Zusammenfassenden Erklärung« der Ersten Chicago Erklärung zur »Irrtumslosigkeit der Bibel« (1978) verpflichtet ([[http:// | Der Verein und seine Mitglieder sind der »Zusammenfassenden Erklärung« der Ersten Chicago Erklärung zur »Irrtumslosigkeit der Bibel« (1978) verpflichtet ([[http:// |