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Fragen und Antworten zu Rechenschaftspflichten

Ist die Teilnahme an einem Rechenschaftsprogramm eine Pflicht des Christen?

Nein, es steht nicht in der Schrift und daher kann man eine solche Pflicht niemanden auferlegen. Ich vertrete hier auch keine Beichtpflicht wie sie z.B. in der römisch-katholischen Kirche gelehrt und praktiziert wird. Detaillierte Hilfe zur katholischen Beichtpraxis findet sich in Johannes Calvin. Institutio, Buch III Kapitel 4

Warum sollte man freiwillig an einem Rechenschaftspakt teilnehmen?

Ich selbst bin seit Jahren Partner eines Rechenschaftsbundes und meine, die Vor- und Nachteile. Ich empfehle es. Es kann eine Hilfe sein, eine Art ‚Sicherungsvorrichtung‘. Man berichtet dem Partner regelmäßig, ob man den eigenen Ansprüchen im Hinblick auf Gott gerecht wird (diese sollten sich schlussendlich vom Ethos Gottes ableiten). Gibt man nicht pünktlich seinen ‚Bericht‘ ab, kommt der Bruder/die Schwester und klopft einem auf die Finger. Nicht, weil er zu Gemeindepolizei gehört, sondern weil ich ihn selbst darum gebeten habe. Das Prinzip „rechtzeitige Freiwiligkeit“ ist also Trumpf.

Verhindert die Teilnahme an einem Rechenschaftsprogramm das Sündigen?

Ach, wenn es doch so einfach wäre, diese üble Last loszuwerden! Ein Bruder, den ich sehr achte, hat dies tatsächlich behauptet: „Die Tatsache, dass ich meinem Rechenschaftspartner später offenlegen muss, was ich getan habe, hindert mich, es überhaupt erst zu tun.“ Ich freue mich für ihn - bei mir hat das aber selten diese Auswirkung gehabt :-(. Meines Erachtens schreibt Calvin zurecht:

Das sollte wahrhaftig ein großer Fortschritt sein, wenn wir zwar aus Scham vor einem einzigen Menschen aufhören zu sündigen, uns aber nicht scheuten, Gott zum Zeugen unseres bösen Gewissens zu haben. Calvin, Institutio III,4,19

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  • Zuletzt geändert: 2022/12/13 18:49
  • von anp